Die Straßenbahn oder auch Tram, Bimmel, Klingel …

Ist ein altes und bis heute Umwelt freundliches Nahverkehrsmittel in Deutschland. Dabei hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten zu einem unverzichtbaren und zukunftsfähig Verkehrsmittel entwickelt. Dabei sollte man jedoch beachten, dass Straßenbahn nicht gleich Straßenbahn ist. Inzwischen gibt es da die verschiedenen „Systeme“ und Begriffe für ein schienengebundnes Fahrzeug, das im meist innerstädtischen Verkehr unterwegs ist. Zu Beginn möchte ich daher die geläufigsten Begriffe einmal erklären.

Straßenbahn laut Personenbeförderungsgesetz:
(1) Straßenbahnen sind Schienenbahnen, die
1. den Verkehrsraum öffentlicher Straßen benutzen und sich mit ihren baulichen und betrieblichen Einrichtungen sowie in ihrer Betriebsweise der Eigenart des Straßenverkehrs anpassen oder
2. einen besonderen Bahnkörper haben und in der Betriebsweise den unter Nummer 1 bezeichneten Bahnen gleichen oder ähneln und ausschließlich oder überwiegend der Beförderung von Personen im Orts- oder Nachbarschaftsbereich dienen.
(2) Als Straßenbahnen gelten auch Bahnen, die als Hoch- und Untergrundbahnen, Schwebebahnen oder ähnliche Bahnen besonderer Bauart angelegt sind oder angelegt werden, ausschließlich oder überwiegend der Beförderung von Personen im Orts- oder Nachbarschaftsbereich dienen und nicht Bergbahnen oder Seilbahnen sind.

Der Begriff Tram:
Zum einen ist dieser Begriff die kurzform vom englischen Wort: tramway = Straßenbahn(linie), eigentlich = Schienenweg, aus: tram = (Holz)schiene und way = Weg Aber auch vom mittelniederdeutsch, mittelniederländisch trame (dafür mittelhochdeutsch trām[e], drām[e] = (Quer)balken, die ältesten Schienen bestanden aus Holzbalken)

Stadt-, S- und U-Bahn:
Stadtbahnen sind besonders ausgebaute Straßenbahnen die zum größtenteils im Netz auf besondern Bahnkörpern, Tunneln oder Hochstrecken verkehren und dabei der Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen (BO-Strab) unterliegen.
S-Bahn (Schnellbahn) verkehren auf unabhängigen, von der Eisenbahn, Gleissystemen in Großstadtregionen und verbinden diese mit dem naheliegenden Regionen in einem dichten Takt. Diese unterliegen anders als Straßenbahnen oder Stadtbahnen nicht der BO-Strab, sondern der Eisenbahnbetriebsordnung (EBO).
Untergrundbahnen (U-Bahn) werden im Gegensatz zur Straßenbahn mit einer Stromschiene und nicht einer Oberleitung betreiben. Die bahneigenen Schienenwege findet man oft in Tunneln, können aber auch ebenerdig auf Dämmen oder Viadukten verlegt sein. Der Betrieb ist signaltechnisch gesichert, zählt rechtlich aber zur Straßenbahn und unterliegt damit der BO-Strab.

Stadtbahn eine weitere Bedeutung:
Der Begriff Stadtbahn wird in vielen Städten nach der Gleistrassenerneuerung für die Straßenbahn verwendet. Zu meist bezeichnet es Strecken die mit eigenem oder besonderen Bahnkörper ausgestattet sind und so unabhängig vom Individualverkehr fahren können. Der Unterschied zur gesetzlichen Definition liegt darin, dass diese Stecken über keine gesonderten Zugsicherungseinrichtungen verfügen. In einigen Städten jedoch mit Verkehrsbeeinflussung. So das der Straßenbahn/Stadtbahn gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang gegeben wird, damit diese schneller und attraktiver wird.

Regionalstadtbahn (RegioTram,Tram-Train, engl.: Light Rail):
Der Vorreiter dieses „Systems“ machte das Karlsruher Modell. Der größte Unterschied zur konventionellen Straßenbahn ist, dass die Strecken und Fahrzeuge die Innenstadt einer Großstadt mit dem Umland verbindet. Voraussetzung hierfür ist die gleiche Spurweite (Normalspur: 1435 mm) wie bei der Eisenbahn. Innerstädtisch gilt dieses System als Straßenbahn und es gelten die Regel der BO-Stab, sobald ein Fahrzeug die Stadt verlässt und auf die Gleise der Eisenbahn wechselt, gilt die EBO. Durch diese Zwei-System-Verbindung ist eine Anschaffung und Betreibung der entsprechenden Fahrzeuge teuerer. Auf dieses Homepage finden Sie auch ein Vertreter. Das sogenannte Chemnitzer Modell welches sich noch teilweise im Aufbau befindet.

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